Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht gehört zu den wichtigsten Aufgabengebieten des Notars. Ob Sie ein Unternehmen gründen, es führen, besitzen oder übertragen wollen- stets bietet der Notar maßgeschneiderte Lösungen. Diese übervorteilen keinen Partner, sind formal wie inhaltlich einwandfrei und verhindern somit spätere teure und nervenaufreibende Streitigkeiten schon im Ansatz. Damit Sie sich auf das wesentliche konzentrieren können: Ihr Geschäft.
Unternehmensrecht
Der Notar bietet umfangreiche Rechtsdienstleistungen bei
- Betriebsgründung
- Gesellschaftsvertrag und Wahl der geeigneten Rechtsform
- Betriebsfortführung
- Umgründungen
- Haupt- und Generalversammlungen
- Unternehmensübergabe und –vorsorge
- steuerlichen Aspekten
- Gewerbeberechtigung
- Erb- und Pflichtteilsrecht für Unternehmer
- Einreichung bei Grund- und Firmenbuch
- beglaubigte Grund- und Firmenbuchauszüge
Wussten Sie schon?
In Verträgen, die vom Notar errichtet werden, gibt es kein „Kleingedrucktes“. Notariatsakte werden vor Unterschrift vom Notar verlesen - damit Sie sicher nur das unterschreiben, was sie vorher selbst gelesen und gehört haben.