In familiären Angelegenheiten sind Rechtssicherheit und Diskretion von besonderer Wichtigkeit. Der Notar erweist sich bei wichtigen Entscheidungen als wertvoller Rechtsberater. In einigen Angelegenheiten ist er durch den Staat auch ausdrücklich dazu berufen, durch notarielle Urkunden klare Verhältnisse zu schaffen- etwa bei Vaterschaftserklärungen oder Zustimmungserklärungen zur künstlichen Befruchtung.
Familienrecht
Ehe und Lebensgemeinschaft
Sowohl während aufrechter Ehe als auch im Zuge einer Ehescheidung können sich eine Vielzahl an rechtlichen Fragen stellen, beispielsweise bezüglich der Vermögensverhältnisse. Für eine Klarstellung können notarielle Ehepakte oder Ehevereinbarungen sorgen. Diese sind kein Misstrauensbeweis, sondern Instrumente, um Streit und Unsicherheit zu verhindern- etwa durch die Vereinbarung einer Gütertrennung.
Wenn Ehen zerbrechen, liegt es nicht nur aus nervlichen Gründen im Interesse beider Seiten, möglichst klare Lösungen zu finden. Denn je mehr vor Gericht gestritten wird, desto teurer wird die Scheidung. Der Notar berät als objektiver Berater beide Ehepartner, hilft dabei, eine Einigung zu erzielen und fasst diese in einem Vergleich zusammen, der dem Scheidungsrichter vorgelegt wird.
Neben der Ehe bestehen heutzutage auch immer mehr Lebensgemeinschaften. Diese sind gesetzlich aber nahezu gänzlich ungeregelt, weshalb viele Lebenspartner Vereinbarungen treffen wollen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen sollen. So etwa im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen oder im Erbrecht.
Adoption
Eine Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem Wahlkind zustande, wodurch das adoptierte Kind dem leiblichen Kind rechtlich gleichgestellt wird.
Zusätzlich ist eine gerichtliche Bewilligung notwendig. Der Notar erledigt alle erforderlichen Schritte, von der Erstellung des Adoptionsvertrages bis hin zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wenn man geistig oder körperlich nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen, ist man auf die Unterstützung anderer angewiesen. Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung ist es aber möglich, rechtliche Vorsorge zu treffen.
Im Falle des Eintritts der „Geschäftsunfähigkeit“ wird meist vom Gericht ein Sachwalter bestellt. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie dagegen selbst, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind. Durch die Registrierung in einem zentralen Register wird sichergestellt, dass Ihr Wille im Vorsorgefall auch bekannt wird.
In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen. Damit wird der Wille des Patienten auch für den Fall dokumentiert, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu bekunden. Wie bei der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung in ein zentrales Register eingetragen, welches im Notfall sofort abgefragt werden kann.
Wussten Sie schon?
Zwischen der Österreichischen Notariatskammer und dem Österreichischen Roten Kreuz besteht eine Partnerschaft, um die Wirksamkeit von abgegebenen Patientenverfügungen sicherzustellen.
Dem Roten Kreuz ist die Selbstbestimmung des Menschen in seiner gesamten Arbeit nämlich ein wichtiges Anliegen.
Ausgebildete Mitarbeiter des Roten Kreuzes stehen Ärzten und Spitälern mit Informationen über eine Patientenverfügung rund um die Uhr zur Verfügung.